Eingangsfries Quelle: Bernd Hussner
Aus der richterlichen Geschäftsverteilung ergibt sich, welcher Richter für welche Sache zuständig ist. Die Aufgaben werden vor Beginn eines Jahres durch das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan verteilt. Das Präsidium besteht aus dem Direktor des Amtsgerichts und vier weiteren Richtern, die von allen Richtern des Gerichts gewählt worden sind.

Im Laufe eines Jahres sind aus unterschiedlichen Gründen immer wieder Änderungen nötig. Deshalb gilt der Geschäftsverteilungsplan nach Maßgabe etwaiger Änderungsbeschlüsse. Den Geschäftsverteilungsplan und die Änderungen können Sie unten anklicken.

Leider ist es nicht immer möglich, jede Änderung auch sofort hier einzustellen. Wir müssen deshalb an dieser Stelle darauf hinweisen, dass allein der Geschäftsverteilungsplan einschließlich aller Änderungen maßgeblich ist, der in der Verwaltung des Amtsgerichts eingesehen werden kann. Das gilt auch für die Begründung der jeweiligen Notwendigkeit einer Änderung, die nicht bei allen Beschlüssen hier mit abgespeichert ist.