Vorher war für die Rechtsprechung das Stadtgebiet von Rheydt betreffend das Friedensgericht in Odenkirchen zuständig. Während der französischen Besetzung im Rheinland und unter Geltung der französischen Gerichtsverfassung und des französischen Rechts wurden in Odenkirchen und Neersen Gerichte unterster Instanz eingerichtet. Mönchengladbach gehörte zu Neersen und Rheydt zum Bezirk des Gerichts Odenkirchen.
Im Laufe der Zeit und angesichts wachsender wirtschaftlicher Bedeutung der Stadt Rheydt wurde das Bedürfnis für ein eigenes Gericht und das Unbehagen der Bevölkerung über dessen Fehlen immer größer. Erstmals im Jahre 1838 wurde der Wunsch einer Verlegung des Friedensgerichts von Odenkirchen nach Rheydt an den Justizminister herangetragen. Dieser ließ jedoch am 1. März 1839 mitteilen, dass für eine Verlegung keine hinreichenden Gründe bestünden. Ein weiterer Vorstoß wurde am 24. März 1846 mit einer Eingabe an das Justizministerium gemacht. Sie enthielt die Bitte, wenigstens besondere Gerichtstage in Rheydt abhalten zu dürfen. Die Genehmigung wurde nicht erteilt. Weitere Versuche in den Jahren 1864 und 1866 scheiterten ebenfalls.
Das Amtsgericht Odenkirchen wurde mit Erlass des Reichsministers der Justiz vom 28. August 1944 zum 1. Oktober 1944 aufgelöst. Nach dem Krieg amtierte das Amtsgericht zeitweilig im Odenkirchener Gerichtsgebäude. Bis 1961 wurden auch noch Sitzungen in Straf- und Zivilsachen im Gebäude des ehemaligen Amtsgerichts Odenkirchen abgehalten.