Seit mehr als 100 Jahren verfügt Rheydt über ein eigenes Gericht.

Vorher war für die Rechtsprechung das Stadtgebiet von Rheydt betreffend  das Friedensgericht in Odenkirchen zuständig. Während der  französischen Besetzung im Rheinland und unter Geltung der französischen Gerichtsverfassung und des französischen Rechts wurden in Odenkirchen und Neersen Gerichte unterster Instanz eingerichtet. Mönchengladbach gehörte zu Neersen und Rheydt zum Bezirk des Gerichts Odenkirchen.

Im Laufe der Zeit und angesichts wachsender  wirtschaftlicher  Bedeutung der Stadt Rheydt wurde das Bedürfnis für ein eigenes Gericht und das Unbehagen der Bevölkerung über dessen Fehlen immer größer. Erstmals im Jahre 1838 wurde der Wunsch einer Verlegung des Friedensgerichts von Odenkirchen nach Rheydt an den Justizminister herangetragen. Dieser ließ jedoch am 1. März 1839 mitteilen, dass für eine Verlegung keine hinreichenden Gründe bestünden. Ein weiterer Vorstoß wurde am 24. März 1846 mit einer Eingabe an das Justizministerium gemacht. Sie enthielt die Bitte, wenigstens besondere Gerichtstage in Rheydt abhalten zu dürfen. Die Genehmigung wurde nicht erteilt. Weitere Versuche in den Jahren 1864 und 1866 scheiterten ebenfalls.

Erst als das Projekt der Errichtung einer Reichsbanknebenstelle in Rheydt am Fehlen eines Gerichts zu scheitern drohte,  wurde der damalige Bürgermeister am 9. April 1874 mit einer dringend gehaltenen Petition wegen der Errichtung eines Gerichts erneut beim Justizminister vorstellig. Schließlich wurden am 26. Mai 1875 durch Ministererlass 14-tägige Gerichtssitzungen in Rheydt angeordnet. Als Gerichtslokal wies die Stadt der Justizverwaltung Räume in einem dem Schreiner Engels gehörenden Haus auf der Hauptstraße 244, später Nr. 184  zu, der im Volksmund sogenannten „Engelsburg“,. Die Stadt zahlte hierfür 450 Mark Miete jährlich. Die erste Gerichtssitzung fand am 8. Oktober 1875 statt. Die 14-tägigen Gerichtstage bestanden nicht lange. Am 1. Oktober 1879 erhielt Rheydt infolge der neuen Gerichtsorganisation auf gesetzlicher Neueinteilung der Gerichtsbezirke ein eigenes Gericht, das zugleich für Rheindahlen  zuständig war.
Das erste Amtsgerichtsgebäude wurde 1880 auf dem Marktplatz errichtet und später (1905) dem Rathaus als Verwaltungsgebäude angegliedert. 1905 wurde das heutige Amtsgerichtsgebäude errichtet. Mit drei mächtigen Giebeln gehörte der Bau an der Augustastraße, der heutigen Brucknerallee, zu den besonders beeindruckenden Bauwerken an der damaligen Prachtstraße. Auf zahlreichen alten Ansichtskarten wurde das Amtsgericht als Motiv gewählt. Leider wurde das Gebäude im 2. Weltkrieg erheblich zerstört, so dass die drei markanten Giebel im Rahmen der Wiederaufbaumaßnahmen entfernt werden mussten.

Das Amtsgericht Odenkirchen wurde mit Erlass des Reichsministers der Justiz vom 28. August 1944 zum 1. Oktober 1944 aufgelöst. Nach dem Krieg amtierte das Amtsgericht zeitweilig im Odenkirchener Gerichtsgebäude. Bis 1961 wurden  auch noch Sitzungen in Straf- und Zivilsachen  im Gebäude des ehemaligen Amtsgerichts Odenkirchen abgehalten.