Eingangsbereich Amtsgericht

Montags - Freitags: 08.00 - 12.00 Uhr

Dienstags auch:   14.00 – 15.00 Uhr

 

Bitte beachten Sie:

Die Bediensteten des Amtsgerichts stehen nur während der Sprechzeiten als Ansprechpartner zur Verfügung. Termine außerhalb dieser Zeiten können telefonisch mit dem jeweiligen Sachbearbeiter vereinbart werden. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird in Nachlass- und Betreuungssachen eine Terminsabsprache anheimgestellt.

Beachten Sie bitte, dass bei dem Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt die gleitende Arbeitszeit eingeführt ist und wir auch teilzeitbeschäftigte Kräfte haben. Sie erreichen uns deshalb am sichersten in der Zeit von 08.30 - 12.00 Uhr.

An Wochenenden, Feiertagen und dienstfreien Werktagen ist zur Bearbeitung dringender und unaufschiebbarer Angelegenheiten beim Amtsgericht Mönchengladbach ein zentralisierter Eil- und Bereitschaftsdienst für den gesamten Landgerichtsbezirk Mönchengladbach eingerichtet. Beim Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt findet an diesen Tagen kein Eildienst statt.

Unaufschiebbare Anträge, über die zwingend bereits am Wochenende, an Feiertagen oder dienstfreien Werktagen entschieden werden muss, sind daher ausschließlich beim Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstraße 157, 41061 Mönchengladbach einzureichen.

Sonstige Rang wahrende oder fristgebundenen Anträge (u.a. Grundbuchangelegenheiten, Einsprüche, Beschwerden und sonstige Rechtsmittel) sind weiterhin beim Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt einzureichen und werden ab dem nächsten Werktag bearbeitet.

Beachten Sie außerdem die Hinweise zu den Zugangskontrollen.