Welche Aufgaben von welchem Gericht wahrzunehmen sind, ist in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Die Aufgaben eines Amtsgerichts sind vielfältig und sollen hier nicht in allen Einzelheiten, sondern nur in einem Überblick dargestellt werden.
Zu den Aufgaben des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt gehören:
- Zivilsachen, soweit sie amtsgerichtlicher Zuständigkeit unterfallen
- Familiensachen
- Strafsachen, soweit Straf- und Jugendrichtersachen betroffen sind; Schöffen- und große Teile der Ermittlungsrichtersachen sind für den gesamten Landgerichtsbezirk Mönchengladbach bei dem Amtsgericht Mönchengladbach konzentriert
- Bußgeldsachen (teilweise beim Amtsgericht Mönchengladbach konzentriert)
- Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. Nachlass-, Grundbuch-, Vollstreckungs- und Betreuungssachen)
- Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen
- Mahnsachen sind für alle Antragsteller, die ihren Wohnsitz im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf haben, bei dem Amtsgericht Hagen konzentriert.
Insolvenzverfahren sowie Handels- und Vereinsregistersachen sind beim Amtsgericht Mönchengladbach konzentriert.
Nähere Informationen zu den Aufgaben der Justiz finden Sie unter Justiz landesweit .Dort finden Sie auch z. B. eine Rechtsbibliothek, Broschüren und Informationsmaterial zum Herunterladen und Formulare und Merkblätter