Gerichtsbezirk Mönchengladbach

In Mönchengladbach gibt es zwei Amtsgerichte. Das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt ist für einen Teil der kreisfreien Stadt Mönchengladbach zuständig.

Am einfachsten ist die örtliche Zuständigkeit von der des Amtsgerichts Mönchengladbach anhand der  Postleitzahlen zu unterscheiden.  Zum Bezirk des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt gehören alle Anschriften mit den Postleitzahlen 41236, 41238, 41239, 41189 und 41199. Immer dann, wenn sich die örtliche Zuständigkeit also nach einer Anschrift mit einer dieser Postleitzahlen bestimmt, ist das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt zuständig.

Der Amtsgerichtsbezirk liegt innerhalb des Landgerichtsbezirks Mönchengladbach und dieser wiederum innerhalb des Oberlandesgerichtsbezirks Düsseldorf.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab ist für das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt Berufungsinstanz in Familiensachen sowie Revisionsgericht in Strafsachen. Das Landgericht Mönchengladbach externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab ist Berufungsgericht in Zivil- und Strafsachen sowie Beschwerdegericht in sämtlichen sonstigen Verfahren.