Eingangsfries Quelle: Bernd Hussner
Aus der richterlichen Geschäftsverteilung ergibt sich, welcher Richter für welche Sache zuständig ist. Die Aufgaben werden vor Beginn eines Jahres durch das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan verteilt. Das Präsidium besteht aus dem Direktor des Amtsgerichts und vier weiteren Richtern, die von allen Richtern des Gerichts gewählt worden sind.

Im Laufe eines Jahres sind aus unterschiedlichen Gründen immer wieder Änderungen nötig. Deshalb gilt der Geschäftsverteilungsplan nach Maßgabe etwaiger Änderungsbeschlüsse. Den Geschäftsverteilungsplan und die Änderungen können Sie unten anklicken.

Leider ist es nicht immer möglich, jede Änderung auch sofort hier einzustellen. Wir müssen deshalb an dieser Stelle darauf hinweisen, dass allein der Geschäftsverteilungsplan einschließlich aller Änderungen maßgeblich ist, der in der Verwaltung des Amtsgerichts eingesehen werden kann. Das gilt auch für die Begründung der jeweiligen Notwendigkeit einer Änderung, die nicht bei allen Beschlüssen hier mit abgespeichert ist.

 

 

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    Der Geschäftsverteilungsplan für Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt für das Jahr 2024
  • 2024_02_20_Praesidiumsbeschluss PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Der Geschäftsverteilungsplan für die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt für das Geschäftsjahr 2024 wird mit Wirkung vom 01.03.2024 geändert.
  • 2024_03_07_Praesidiumsbeschluss PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Präsidiumsbeschluss vom 07.03.2024
  • 2024_03_22_Praesidiumsbeschluss PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Der Geschäftsverteilungsplan für die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt für das Geschäftsjahr 2024 mit Wirkung vom 15.04.2024 geändert.
  • 2024_04_22_Praesidiumsbeschluss PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab .pdf 
    Der Geschäftsverteilungsplan für die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt für das Geschäftsjahr 2024 mit Wirkung vom 22.04.2024 geändert.